Das einstimmige Nein der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) des Zürcher Kantonsrats ist eine historische Abfuhr für die so genannte «Flughafen-Nachtruhe-Initiative». Mit dem klaren Entscheid folgt die Kommission der Einschätzung von Pro Flughafen: Eine weitere Ausdehnung der bereits sehr einschneidenden Nachtflugsperre schädigt die internationale und interkontinentale Anbindung Zürichs und der Schweiz nachhaltig. Darüber hinaus widerspricht die «Nachtruhe-Initiative» dem Bundesrecht. Weil sie selbst bei einer Annahme nicht umgesetzt werden könnte, führt sie die Stimmberechtigen in die Irre. Pro Flughafen fordert die Initianten auf, ihr Scheitern einzugestehen und die gründlich missglückte Initiative zurückzuziehen.
Der Entscheid der kantonsrätlichen Kommission zur so genannten «Flughafen-Nachtruhe-Initiative» lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: Die Umsetzung ihrer Forderungen würde den heutigen Drehkreuzbetrieb am Flughafen Zürich in Frage stellen und damit den Interessen der Bevölkerung schaden.
Weil die Betriebszeiten des Flughafens abschliessend auf Bundesstufe geregelt sind, widerspricht die Initiative darüber hinaus dem Bundesrecht. Eine solche Initiative überhaupt zur Abstimmung zu bringen, ist unsinnig und irreführend. Damit ist es nun entweder an den Initianten, ihr Begehren zurückzuziehen, oder am Kantonsrat, die Initiative für ungültig zu erklären.
Da die Betriebszeiten des Flughafens Zürich abschliessend durch Bundesrecht geregelt sind, besteht auch kein Bedarf für einen Gegenvorschlag, wie er von der Kommissionsmehrheit eingebracht wird. Im Sinn einer schlanken Gesetzgebung und des Verzichts auf unnötige Regulierung ist er deshalb grundsätzlich abzulehnen. Der konkret vorgeschlagene Text wird in den kommenden Wochen eingehend zu prüfen sein. Sollte er das bereits heute sehr enge regulatorische Korsett des Flughafens weiter zuschnüren, wird Pro Flughafen auch diesen Vorschlag zur Anpassung des Flughafengesetzes entschlossen bekämpfen.
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