Mitten im Herzen Europas liegt ein Knotenpunkt der globalen Luftfahrt – der Flughafen Zürich. Während die majestätischen Schweizer Alpen als Kulisse dienen, weben Flugzeuge aus aller Welt ein ununterbrochenes Netz aus Start- und Landemanövern, wobei sie sich auf einem Schlüsselbestandteil des Flughafens verlassen: den Landebahnen.
Diese gigantischen Betonbahnen, die strategisch zwischen den glitzernden Wasserflächen und den grünen Feldern des Kantons Zürich eingebettet sind, stellen weit mehr dar als nur Start- und Landeflächen für Flugzeuge. Sie sind das Herz der schweizerischen Luftfahrt, das rhythmisch schlägt und Leben in die pulsierende Welt des internationalen Flugverkehrs pumpt.
Aber was macht diese Pisten so besonders? Wie tragen sie zur reibungslosen Funktion des Flughafenbetriebs bei? Und wie passen sie in die Pläne des Flughafens für eine nachhaltige und zukunftsfähige Luftfahrt? Begleiten Sie uns auf dieser Reise, auf der wir das Geheimnis der Pisten des Flughafens Zürich lüften und einen tieferen Einblick in das Herz der schweizerischen Luftfahrt geben.
Flughafen Zürich – ein kurzer Überblick über die Anfänge
Am 5. November 1943 findet im Kongresshaus Zürich die Gründungsversammlung des «Aktionskomitees für den Grossverkehrsflugplatz Zürich-Kloten» – heute «Pro Flughafen» – statt. Rund 150 Mitglieder aus Politik und Wirtschaft treten dem Komitee bei.
Am 5. Mai 1946 stimmen die Zürcher Stimmberechtigten mit überwältigendem Ja für die Schaffung eines Flughafens in Zürich Kloten. Die Entwicklung der Luftfahrt – grössere Flugzeuge, veränderte Navigationstechniken und dadurch neue Grundbedingungen an einen Flughafen – ändern sich so rasch, dass die der Abstimmungsvorlage zugrunde liegenden Pläne überarbeitet werden müssen.
1948 siedelt der zivile Flugverkehr von Dübendorf nach Kloten über, Passagiere und Dienststellen sind noch in Baracken untergebracht. Am 14. Juni 1948 heben die ersten Flugzeuge von der Piste 10/28 ab. Am 17. November wird die 2600 m lange Piste 16/34, welche die erste kreuzt, offziell eröffnet. Der fahrplanmässige Linienverkehr wird mit rund zwanzig täglichen An- und Abflügen aufgenommen.
Am 29. August 1953 wird der neu erstellte Flughof (späteres Terminal A) offiziell eröffnet.
Die Volksabstimmung für die zweite Bauetappe wird am 6. Juli 1958 vom Stimmvolk deutlich angenommen.
1960 etabliert Pro Flughafen einen Arbeitsausschuss, um ein umfassendes Aktionsprogramm zu beschliessen. Neue bauliche und organisatorische Massnahmen zeichnen sich ab und Pro Flughafen engagiert sich in der Lärmbekämpfung.
In den 1960ern werden die beide Pisten 10/28 und 16/34 verlängert: auf 2’500 bzw. 3’700 Meter.
Im Januar 1968 stimmt der Kantonsrat einem Projektierungskredit von 1.2 Millionen Franken zu. Unter der Leitung von Pro Flughafen findet zwischen Vertretern des Amtes für Luftverkehr, der Swissair und dem Vorstand der Ärztegesellschaft des Zürcher Unterlandes eine Aussprache zum Thema Lärm statt, die zu verschiedenen Massnahmen zur Lärmreduktion führt.
1970 etabliert Pro Flughafen eine Praxis von regelmässigen Koordinationssitzungen mit Vertretern des Amtes für Luftverkehr, FIG, Swissair, Zürich Transport und dem Komitee Weltoffenes Zürich.
Am 7. Dezember 1975 wird ein Kredit für die Erneuerung der Blindlandepiste vom Stimmvolk des Kantons Zürich deutlich gewährt.
1976 erfolgt die letzte Neuerung am System. Die freiliegende, 3’300 Meter lange Piste 14/32 wird gebaut.
Die Pisten des Flughafens Zürich
Der Flughafen Zürich verfügt über drei Check-in-Zonen (1, 2 und 3) und über vier Gate-Bereiche (A, B, D und E). Der Betrieb am Flughafen Zürich wird seit dem 1. Januar 1976 unverändert auf dem heutigen Pistensystem mit drei Start- und Landebahnen abgewickelt.
Am Flughafen Zürich gibt es die drei Pisten 10/28, 14/32 und 16/34. Die Pisten 10/28 und 16/34 kreuzen sich. → Zur Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung der betrieblichen Abläufe hat der Bundesrat im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) die Verlängerung der Piste 28 nach Westen und Piste 32 nach Norden festgesetzt.
Bereits 2010 hat der Regierungsrat des Kanton Zürich die Verlängerung der beiden Pisten 10/28 und 14/32 als Lärmoptimierungsinstrumente begrüsst. Die Piste 10/28 ist jetzt 2’500 Metern lang, die Piste 14/32 3’300 Meter und die Piste 16/34 3’700 Metern lang. Die Pistenverlängerungen sind eine wesentliche Massnahme aus der «Sicherheits-überprüfung Flughafen Zürich (SÜFZ)», um die Sicherheitsmarge im Flugbetrieb zu erhöhen.
Die Piste 10/28 soll in Richtung Westen um 400 Meter und die Piste 14/32 um 280 Meter in Richtung Norden verlängert werden. Durch die Verlängerungen der Pisten steht den Pilotinnen und Piloten bei einem Startabbruch und bei Landungen mehr Bremsweg zur Verfügung. Das nützt uns allen!
Die Bedeutung der Pisten
Grosse Flugzeuge wie zum Beispiel die Boeing 747 benötigen, vollgetankt und voll besetzt, mindestens 2,5 Kilometer Piste, um sicher starten und landen zu können. Grosse internationale Flughäfen haben in der Regel 4 Kilometer lange Pisten.
Längere Pisten bedeutet mehr Bremsweg und damit mehr Sicherheitsreserve für die Pilotinnen und Piloten. Die Verlängerung der Piste 32 ermöglicht am Abend auch den schweren Langstreckenflugzeugen den Start, so dass ein Ausweichen auf die Piste 34 nicht mehr notwendig sein wird. Am Pistenende der Piste 28 entsteht wieder ein Bremssystem (EMAS) von 170 Metern Länge.
Täglich starten und landen am Flughafen Zürich um die 750 Flugzeuge. Die geplanten Pistenverlängerungen ermöglichen einen effizienteren Betrieb bei allen Wetterlagen (für alle Flugzeugtypen) was zu weniger Verspätungen führt und erhöhen gleichzeitig die Sicherheitsmargen.
Anflug- und Abflugprozeduren
Am Flughafen Zürich gibt es die drei Betriebskonzepte: Nord-, Ost und Südkonzept. Sie sind jeweils danach benannt aus welcher Richtung gelandet werden kann. Die Abflugrouten am Flughafen Zürich wurden als lärmoptimierte Standardrouten definiert. Diese sind so festgelegt, dass dicht besiedelte Gebiete möglichst nicht direkt überflogen werden.
Sobald ein Flugzeug in die Nähe seiner Zieldestination gelangt, wird der Sinkflug eingeleitet. Von der Luftstrasse wird das Flugzeug in den Warteraum (Holding) geführt, welcher bei grossem Verkehrsaufkommen als «Rückhaltebecken» dient. Vom Warteraum aus werden die Flugzeuge durch Anweisungen der Flugsicherung zum Endanflug geführt, welcher vom Instrumentenlandesystem (ILS) vorgegeben wird. Das ILS ermöglicht auch bei schwierigen Sichtverhältnissen eine sichere Landung. Hochpräzise Sendeanlagen am Boden und ein Kreuzzeigerinstrument im Cockpit informieren während des gesamten Endanflugs, ob das Flugzeug genau auf die Landepiste zusteuert (Kursinformation) und im idealen Winkel sinkt (Gleitweginformation).
Das Betriebsreglement am Flughafen Zürich gibt vor, zu welchen Tageszeiten welche Pisten prioritär für Starts und Landungen benützt werden müssen. Bevorzugt wird ein möglichst regulärer Flugbetrieb mit gleichbleibendem Betriebskonzept, da kurzfristige Umstellungen nicht erwünscht und der reibungslosen und effizienten Abwicklung des Flugbetriebs nicht förderlich sind.
Tagsüber wird prioritär auf Piste 28 gestartet und auf Piste 14 gelandet. Daneben wird insbesondere auch Piste 16 für Starts und Landungen von Langstreckenverbindungen verwendet. Morgens erfolgen Starts auf Piste 32 und Piste 34, Landungen prioritär auf Piste 34. Abends erfolgen Starts ebenso auf Piste 32 und Piste 34, Landungen prioritär auf Piste 28.
Je nach Wetterbedingungen sind aus Sicherheitsgründen Konzeptwechsel notwendig. Bei starkem Westwind wird auf Piste 32 gestartet und auf Piste 28 gelandet. Bei Biswind (Nord-Ostwind) wird auf Piste 10 gestartet und tagsüber auf Piste 14 resp. abends auf Piste 34 gelandet.
Sobald die Bedingungen für einen sicheren Anflug auf die im Betriebskonzept vorgesehene Piste nicht mehr erfüllt sind, wird auf die in der Prioritätenreihenfolge nächste Anflugpiste (bzw. Abflugpiste) gewechselt. Gründe für eine Abweichung vom generellen Betriebskonzept können nebst der Wettersituation auch Pistensanierungen, Notlandungen, Unfälle, Einsätze der Rega, etc. sein.
Die Flugpläne aller Airlines werden durch die Betriebskonzepte beeinflusst. Der reguläre Flugverkehr findet zwischen 06.00 und 23.30 Uhr statt. Die halbe Stunde zwischen 23.00 und 23.30 Uhr ist für den Abbau von Verspätungen reserviert. Von 23.30 bis 06.00 Uhr sind Starts und Landungen nur mit Ausnahmebewilligung möglich. Vorbehalten bleiben: Notlandungen, Ambulanz-, Such-, Rettungs- und Polizeiflüge, Flüge mit Staatsluftfahrzeugen oder Flüge bei ausserordentlichen Ereignissen – insbesondere bei schwerwiegenden Wetterverhältnissen.
Lärmschutz und umweltfreundliche Massnahmen
Pro Flughafen setzt sich seit 1968 aktiv für Lärmschutz rund um den Flughafen Zürich ein. Mehr zur Geschichte von Pro Flughafen erfahrt Ihr hier.
Das Schallschutzprogramm am Flughafen Zürich wurde 2000 etabliert und bezweckt den Schutz der Bevölkerung vor übermässigem Fluglärm. Doch nicht nur Lärmschutz ist ein Thema, auch Klimaschutz ist für die Flughafen Zürich AG wichtig. Der eigene CO2-Ausstoss wurde seit 1990 um rund einen Drittel reduziert – trotz 50% mehr Gebäudefläche.
Die Treibhausgasemissionen am Flughafen sollen bis 2040 durch Optimierungen bei Verbrauch und Energieeffizienz sowie dem Umstieg auf fossilfreie Energie auf Netto-Null reduziert werden. Für den weitaus grössten Teil der Treibhausgas-Emissionen in der Luftfahrt ist der Flugbetrieb verantwortlich. Der Flughafen Zürich setzt sich ein für nachhaltige Flugtreibstoffe, die kein CO2 aus fossilen Quellen ausstossen. Der Einsatz der sogenannten Sustainable Aviation Fuels (SAF) ist momentan der vielversprechendste Ansatz zur Reduktion der Klimawirkung des Luftverkehrs.
Ein grosser Hebel zur CO2-Reduktion liegt – nicht nur für den Flughafen Zürich – in der Infrastruktur, also bei Gebäuden und Anlagen. Bei den (Ersatz-)Neubauten setzt die Flughafen Zürich AG auf höchste Nachhaltigkeitsstandards. Der Circle und das geplante Dock A gelten bereits heute als Leuchtturmprojekte. Im Wechsel zu erneuerbaren Energien beim Betrieb von Maschinen und Fahrzeugen am Flughafen Zürich liegt grosses Potential. Die Elektrifizierung der Fahrzeuge wird vorangetrieben.
Grosses Einsparpotenzial liegt auch in der Nutzung von Erdwärme, möglicherweise gar in grossem Umfang dank einer geologischen Rinne, die unter dem Flughafen Zürich verläuft. Eine Umstellung bei den Brennstoffen auf Biogas oder synthetisches Gas sowie der Zubau von Photovoltaik-Anlagen sind ebenfalls wirkungsvolle Massnahmen zum Umweltschutz, die ergriffen werden.
Die Zukunft der Pisten am Flughafen Zürich
Die Pistenverlängerungen 28 und 32 sorgen für einen stabilen und sicheren Betrieb. Durch die Pistenverlängerungen gibt es insgesamt weniger Nachtflüge und weniger Lärmbetroffene.
Die Sicherheitsmarge wird durch Eliminierung von Kreuzungspunkten am Boden und durch Vermeidung allfälliger Overruns («Überschiessen der Pisten») deutlich erhöht. Die Häufigkeit der Betriebskonzeptumstellungen nimmt ab und reduziert damit die Komplexität des Flugbetriebs. Die Pistenverlängerungen führen auch zu einer Reduktion der Verspätungen am Abend und somit zu weniger Flugbewegungen nach 23:00 Uhr.
Durch die Reduktion der Südanflüge nimmt die Zahl der vom Fluglärm betroffenen Personen insgesamt ab.
Die Pistenverlängerungen ermöglichen eine Steigerung der Verfügbarkeit des Ostkonzepts bei verschiedenen Wetterlagen.
Durch die längeren Pisten 28 und 32 werden die Rolldistanzen für Langstreckenflugzeuge ab Dock E verkürzt, was zu mehr Pünktlichkeit führt.
Sicherheit erhöhen
Die Situation für An- und Abflüge am Flughafen Zürich ist durch die Pisten 10/28 und 16/34, die sich kreuzen, sehr komplex. Durch die Verlängerung der Pisten 10/28 und 14/32 wird die Sicherheit markant erhöht.
Durch die Verlängerungen der Pisten steht den Pilotinnen und Piloten mehr Bremsweg bei einem Startabbruch und bei Landungen zur Verfügung. Es ergibt sich eine Reduktion von Kreuzungspunkten am Boden und in der Luft sowie eine Verkürzung der Rollzeit von Langstreckenflugzeugen am Abend. Es gibt keine alternativen Massnahmen im Flugbetrieb, die dieselben Verbesserungen punkto Sicherheit und Reduktion von Verspätungen mit sich bringen.
Die Pistenverlängerungen sind ein langfristiges Projekt. Baubeginn wird ca. im Jahr 2030 sein. Die Kosten werden sich auf rund CHF 210 Mio. für die Piste 28 und rund CHF 40 Mio. für die Piste 32 belaufen. Die Finanzierung erfolgt vollumfänglich durch die Flughafen Zürich AG.
Die Sicherheit des Flugbetriebs hat für die Flughafen Zürich AG oberste Priorität. Der Finanzierungsaufwand von CHF 250 Mio. wird von der Flughafen Zürich AG mit den Einnahmen aus den Flughafengebühren getragen, und nicht von den Steuerzahlenden.
Volksabstimmung am 3. März 2024
Nach jahrelanger Vorarbeit in Regierungsrat, vorberatender Kommission und Plenum hat der Kantonsrat am 28. August 2023 der Pistenverlängerung zugestimmt.
Das letzte Wort über die erste Anpassung des Pistensystems unseres Flughafens Zürich seit 1976(!) haben nun die Stimmberechtigten des Kantons Zürich.
Die wichtige Vorlage kommt am 3. März 2024 zur Abstimmung.
Abstimmungskomitee
Um alle Kräfte zu bündeln, die sich für ein klares Ja zur Pistenverlängerung einsetzen, bilden wir zusammen mit den Wirtschaftsverbänden und weiteren Organisationen, Unternehmen und Persönlichkeiten das Abstimmungskomitee «Ja zur Pistenverlängerung».
Die Mitgliedschaft im Abstimmungskomitee ist für alle Interessierten offen und mit keinen weiteren Verpflichtungen und Kosten verbunden: Jetzt anmelden!
Unsere Dokumentation
Referenzen
- Pistenverlängerungen anschaulich erklärt
- Für einen sicheren und stabilen Betrieb am Flughafen Zürich
- 3 Pisten 3 Betriebskonzepte
- Informationen zu An- und Abflügen am Flughafen Zürich
- Betriebskonzepte am Flughafen Zürich
- Bewegungsstatistik am Flughafen Zürich
- Abstimmungskomitee «Ja zur Pistenverlängerung»