Die seit über einem Jahrzehnt blockierte Anpassung des Betriebsreglements für die Flughafen Zürich AG muss endlich realisiert werden. Das vorgeschlagene Betriebsreglement 2014/2017 beseitigt ausgewiesene Sicherheitsdefizite, erhöht die Stabilität des Flugbetriebs, sorgt für weniger Verspätungen und reduziert damit die Lärmbelastung in den sensiblen Nachtstunden. Weitere Verfahrensverzögerungen oder Abstriche am beantragten Reglement sind zu vermeiden.
Bis Mitte Februar hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das Gesuch für die Betriebsreglementsänderung 2014/2017 öffentlich aufgelegt. Konkret werden vier Anpassungen beantragt: Ein neues Bisenkonzept, Anpassungen der Abflugrouten ab den Pisten 16 und 28 sowie eine Entflechtung des Ostkonzepts. Die mit den Anpassungen verbundenen Verbesserungen springen ins Auge.
Alle beantragten Änderungen beseitigen heikle Kreuzungspunkte, erhöhen die Sicherheitsmargen und die Stabilität des Flugbetriebs, sorgen für weniger Verspätungen und damit für weniger Nachtflüge zum Verspätungsabbau. Dies gilt namentlich auch für das neue Bisenkonzept mit Südstarts geradeaus. Es kommt ausdrücklich nur bei Bise (starkem Ostwind) zur Anwendung und muss von der Flugsicherung Skyguide angeordnet werden. Massgebend sind die international geltenden Vorgaben der ICAO betreffend Rücken- und Seitenwind. Betroffen sind im Jahresdurchschnitt nur rund fünf Prozent der Betriebszeit. Mögen die vehementen Proteste betroffener Gemeinden lokalpolitisch nachvollziehbar sein, so stehen sie doch in klarem Widerspruch zu den ausgewiesenen Gesamtinteressen der Bevölkerung.
Diese rufen nach einer raschen Umsetzung der bereits 2012 als dringend erklärten Sicherheitsempfehlungen und der jahrelang erarbeiteten Massnahmen zur Stärkung der Sicherheit, zur Erhöhung der Stabilität des Betriebs und zur Reduktion von Nachtlärm. Nach einer Verfahrensdauer von mehr als zehn Jahren fordert Pro Flughafen deshalb, das Betriebsreglement 2014/2017 zügig und ohne Abstriche zu genehmigen sowie allfälligen Beschwerden gegen das neue Bisenkonzept und die erweiterte Linkskurve ab Piste 16 die aufschiebende Wirkung zu entziehen.
Öffentliche Auflage des BAZL
Stellungnahme Pro Flughafen vom 16.2.2026
Faktenblatt Südstarts im Betriebskonzept 2014/2017


