Dass keine einzige Fraktion des Zürcher Kantonsrats die so genannte «Flughafen-Nachtruhe-Initiative» unterstützt, spricht Bände: Eine weitere Ausdehnung der bereits sehr einschneidenden Nachtflugsperre schädigt die internationale und interkontinentale Anbindung Zürichs und der Schweiz nachhaltig. Darüber hinaus widerspricht die «Nachtruhe-Initiative» dem Bundesrecht. Weil sie selbst bei einer Annahme nicht umgesetzt werden könnte, führt sie die Stimmberechtigen in die Irre. Der von den Initianten heute in Aussicht gestellte Rückzug der gründlich missglückten Initiative ist deshalb nichts als konsequent.
Der Kantonsrat hat heute ein erstes Mal über die so genannte «Flughafen-Nachtruhe-Initiative» beraten. In fast schon historischer Einmütigkeit unterstützt keine einzige Fraktion diese völlig verunglückte Initiative.
Sie würde den heutigen Drehkreuzbetrieb am Flughafen Zürich in Frage stellen und damit den Interessen der Bevölkerung schaden. Weil die Betriebszeiten des Flughafens abschliessend auf Bundesstufe geregelt sind, widerspricht die Initiative darüber hinaus dem Bundesrecht. Eine solche Initiative überhaupt zur Abstimmung zu bringen, wäre unsinnig und irreführend. Pro Flughafen begrüsst deshalb den von den Initianten in Aussicht gestellten Rückzug des Begehrens.
Da die Betriebszeiten des Flughafens Zürich abschliessend durch Bundesrecht geregelt sind, besteht allerdings auch kein Bedarf für einen Gegenvorschlag. Das Eintreten auf einen entsprechenden Antrag ist deshalb ebenso bedauerlich wie der Verzicht auf Ungültigerklärung der Initiative.
Immerhin respektiert der in erster Lesung verabschiedete Gegenvorschlag die bundesrechtlich festgelegten Betriebszeiten des Flughafens. Alle Anträge, die das bereits heute sehr enge regulatorische Korsett des Flughafens weiter zuschnüren wollten, wurden abgelehnt. Allerdings blähen die vorgesehenen Ergänzungen das Flughafengesetz unnötig auf und sorgen für unnötige zusätzliche Bürokratie.
Pro Flughafen ruft die Mitglieder des Kantonsrats deshalb auf, in der zweiten Lesung nicht nur der missglückten Initiative eine deutliche Abfuhr zu erteilen, sondern auch den unnötigen Gegenvorschlag abzulehnen. Sollten die Initianten in der Folge an ihrer bundesrechtswidrigen Initiative festhalten und eine Abstimmung erzwingen, wäre dies in Kauf zu nehmen.
Falls die Mehrheit des Kantonsrats am überflüssigen Entgegenkommen festhält, um den Rückzug der Initiative zu erleichtern, erwägen wir ein Referendum. Sollte der Gegenvorschlag in der zweiten Lesung sogar noch verschärft werden, dürfte ein Referendum unumgänglich sein.
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