Die deutliche Abfuhr, die der Zürcher Kantonsrat der so genannten «Flughafen-Nachtruhe-Initiative» erteilte, ist erfreulich – und mehr als berechtigt: Eine weitere Ausdehnung der bereits sehr einschneidenden Nachtflugsperre hätte die internationale und interkontinentale Anbindung Zürichs und der Schweiz nachhaltig geschädigt. Darüber hinaus widerspricht der Wortlaut der Initiative dem Bundesrecht und wäre selbst bei einer Annahme nicht umsetzbar. Der angekündigte Rückzug der gründlich missglückten Initiative erspart den Stimmberechtigten eine überflüssige Abstimmung.
Die Umsetzung der so genannten «Flughafen-Nachtruhe-Initiative» hätte den heutigen Drehkreuzbetrieb am Flughafen Zürich in Frage gestellt und damit den Interessen der Bevölkerung geschadet. Weil die Betriebszeiten des Flughafens abschliessend auf Bundesstufe geregelt sind, widerspricht die Initiative darüber hinaus dem Bundesrecht. Eine Volksabstimmung über diese nicht umsetzbare Initiative wäre deshalb unsinnig und irreführend gewesen. Pro Flughafen begrüsst deshalb die überaus klare Ablehnung durch den Kantonsrat wie auch den von den Initianten in Aussicht gestellten Rückzug des Begehrens.
Bedauerlich ist demgegenüber die Zustimmung des Kantonsrats zum Gegenvorschlag. Dieser respektiert zwar immerhin die bundesrechtlich festgelegten Betriebszeiten des Flughafens, sorgt aber für unnötige zusätzliche Bürokratie ohne jeden Nutzen für Bevölkerung oder Flughafen.

